Was ist zu tun im Trauerfall?
Bei einem Sterbefall in der Wohnung benachrichtigen Sie den nächst erreichbaren Arzt, möglichst den Hausarzt oder den zum Notdienst bereiten Arzt.
Die Todesbescheinigung wird vom Arzt ausgestellt bzw. vom Bestattungshaus Zotner dort abgeholt. Der Personalausweis des Verstorbenen sollte bereit liegen.
Unser Bestattungshaus berät Sie in einem vertraulichen Gespräch und erledigt für Sie anschließend alle mit der Bestattung verbundenen Angelegenheiten.
Bei einem Krankenhaussterbefall oder Pflegeheimsterbefall rufen Sie uns an, wir sind gerne für Sie da.
Wir vereinbaren dann alle weiteren Termine für Sie. Tel. 03971-245579
Trauerfeier in der Kirche zu Stolpe
Trauerfeier in der Neuapostolischen Kirche Anklam
Trauerfeier in der Kirche zu Krien
Sie benötigen folgende Dokumente:
- Familienstammbuch (sollte das Familienstammbuch nicht vorhanden oder unvollständig sein, sind Einzel- dokumente erforderlich)
- Personalausweis
- Heiratsurkunde (bei Geschiedenen mit Scheidungsvermerk oder Scheidungsurteil)
- Todesbescheinigung
- Geburtsurkunde
- Mitgliedskarte der Krankenkasse (Versicherungskarte, Chip-Karte)
- Sterbeurkunde (falls Ehepartner bereits verstorben)
- Rentenanpassungsmitteilung (letzter aktueller Stand)
- Versicherungspolicen (Lebens- bzw. Sterbeversicherungen)
- Grabdokumente (falls Grabstätte vorhanden)
»Ich hebe meine Augen auf zu den Bergen, von welchen mir Hilfe kommt. Meine Hilfe kommt vom Herrn, der Himmel und Erde gemacht hat. Er wird deinen Fuß nicht gleiten lassen; und der dich behütet schläft nicht.«
Martin Luther